[1] : Als Stempelsteuern respektive Stempelgebühr bezeichnet man Abgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, die durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel und oft einer Stempelmarke erhoben werden.
Als Stempelsteuern respektive Stempelgebühr bezeichnet man Abgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, die durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel und oft einer Stempelmarke erhoben werden. Dabei decken sich die Stempelsteuern im Wesentlichen mit den Verkehrsteuern.
Wort | Synonyme |
Stempelsteuer | Stempelgebühr |
Stempelsteuer | Urkundensteuer |
Stempelsteuer | Stempeltaxe |