Ein Berghauptmann bzw. Oberberghauptmann war in den deutschen Ländern ein Bergbeamter, der als Direktor des Oberbergamts, also der zweiten bzw. mittleren Berginstanz, für die Leitung der Bergbaubetriebe, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Es gab in allen größeren Bergwerksstaaten wie z.B. Preußen, Sachsen und Hannover einen Berghauptmann. Er war als oberster Beamter für den Bergbau eingesetzt und vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen, in Österreich war er der Leiter der Berghauptmannschaft.