Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule. Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen.
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