[1] Handlung, etwas besonders lobend hervorzuheben [2] Vorgang, besonders lobend hervorgehoben zu werden [3] Lob, Beifall : Anpreisung, Plakat, Poster
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet eine rechtlich nicht beachtliche Handlung zur Vertragsanbahnung. Sie ist von einem Antrag auf Abschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Anfragen gelten auch als Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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