Ersatzhandlung ist ursprünglich ein Begriff aus der Psychoanalyse und beschreibt eine Handlung, die an die Stelle der ursprünglich angestrebten tritt, wenn diese durch Verdrängung oder äußere Hemmung nicht ausgeführt werden kann. Der Trieb oder das Bedürfnis, das hinter der angestrebten Handlung steht, verschiebt sich in ein anderes, dem ursprünglichen Ziele oftmals grundverschiedenes Handlungsziel, auch Ersatzbefriedigung genannt. Ersatzhandlungen können nach diesem Verständnis auch bewusst gesetzt werden, um etwa einen ungewollten Triebimpuls zu kontrollieren.