[1] Person, die einen Tatverdächtigen/Angeklagten durch seine Aussage belasten kann [2] Richter, Anwalt : Antragsgegner, Anzeigeerstatter, Assessor
Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann. Zeugen sind bei der Aufklärung von Sachverhalten zum Beispiel durch Ordnungs-, Strafverfolgungs- und andere Behörden und durch Gerichte von Bedeutung. Für die Aufnahme einer Urkunde, die Errichtung eines Nottestaments oder bei Ritualen oder Zeremonien kann erforderlich oder üblich sein, dass Personen als Zeugen anwesend sind.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Belastungszeuge | witness for the prosecution | en | |||
Belastungszeugin | prosecution witness | en | |||
Zeuge der Anklage | Crown witness | en | |||
Belastungszeugen | witnesses for the prosecution | en | |||
Belastungszeuginnnen | prosecution witnesses | en | |||
Zeugen der Anklage | Crown witnesses | en |