Im öffentlichen Fernsprechnetz bezeichnet der Gemeinschaftsanschluss eine Technik, mit der mehrere Fernsprechanschlüsse über dieselbe Doppelader mit der Ortsvermittlungsstelle verbunden werden. In der Regel handelte es sich um einen Zweieranschluss, in weiter entwickelten Formen auch um Wählsternanschlüsse. Es gab auch Realisierungen zur Konzentration von bis zu zehn Fernsprechanschlüssen. Gemeinschaftsanschlüsse kamen überall dort zum Einsatz, wo das Netz oder ein Teilnetz im Anschlussbereich nicht die erforderliche Kapazität aufwies. Es wurden nur Fernsprechanschlüsse in räumlicher Nähe zueinander und mit niedrigem Angebot sowie niedrigem Gesprächsaufkommen zusammengelegt, so dass die Blockierungen im vertretbaren Rahmen blieben. Die angeschlossenen Sprechstellen hatten eigene Rufnummern und waren unmittelbar erreichbar. Sie konnten mit neuerer Anschlusstechnik auch Gebührenzähler betreiben.