Der Kreisausschuss ist in einigen deutschen Bundesländern entsprechend der Gemeindeordnung bzw. Landkreisordnung ein Kollegialorgan der kommunalen Selbstverwaltung eines Landkreises mit eigener gesetzlich festgeschriebener Zuständigkeit. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Wahl unterscheidet sich in den deutschen Bundesländern deutlich. Teilweise wird der Kreisausschuss vom Kreistag aus seiner Mitte gewählt bzw. berufen.