[1] Vor Gericht : Eilverfahren, Gerichtsverhandlung, mündliches Verfahren
Unter vorläufigem Rechtsschutz versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen. Wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache ein streitiges Recht endgültig verkürzt oder eine Rechtsverletzung fortgesetzt werde, reicht die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren für einen wirksamen Rechtsschutz ausnahmsweise nicht aus.