Die Regierungskommission war eine Behörde, die in den Jahren 1920 bis 1935 das Saargebiet im Auftrag des Völkerbundes verwaltete. Rechtsgrundlage waren die Artikel 45 bis 50 sowie die zu diesen Artikeln gehörige Anlage zum Versailler Friedensvertrag. Die Regierungskommission übernahm am 27. Februar 1920 die Regierungsgewalt im Saargebiet und löste damit die vorherige französische Militärverwaltung ab. Ihre Tätigkeit endete mit der Rückgabe der Regierungsgewalt an das Deutsche Reich zum 1. März 1935.