[1] Kur, an der eine Mutter zusammen mit ihrem Kind teilnimmt
Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und es besteht ein Rechtsanspruch bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte bzw. privat Versicherte als sogenannte Rehabilitationsmaßnahme in einer sanatoriumsanerkannten Kurklinik. Ein Anspruch besteht auch für privat Versicherte im Basistarif. Die Verwendung von Urlaub für die Dauer der Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich.
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