Ein Pfarradministrator, auch Pfarrprovisor genannt, ist im kanonischen Recht der Lateinischen Kirche ein Priester, der als Administrator mit der vorübergehenden Leitung einer Pfarrei beauftragt ist. Er vertritt dabei den Pfarrer, wenn dieser an der Ausübung seiner Aufgaben gehindert ist oder die Pfarrstelle vakant ist, und wird vom Ortsordinarius eingesetzt.