Umweltamt ist eine verbreitete Bezeichnung für Untere Verwaltungsbehörden, die mit dem Vollzug des Umweltrechts betraut sind. Sie sind in der Regel Fachabteilungen der Verwaltungen von Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Geschäftsbereich der Umweltministerien der Länder im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet. In dieser Funktion nehmen sie in der Regel Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde, Wasserbehörde sowie des Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrechts wahr. Im Laufe der Entwicklung des Umweltschutzes erfolgte zum Ende des 20. Jahrhunderts eine Zusammenlegung mit Fachbehörden, die ähnliche Aufgaben hatten: So entstanden um 1990 in Niedersachsen aus den Wasserwirtschaftsämtern die Staatlichen Ämter für Abfall- und Wasserwirtschaft. Mehr lesen