[1] : Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein.
Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor.
Wort | Synonyme |
Kuckuckskind | untergeschobenes Kind |