[1] Schule : Fächerkanon, Fächerkombination, Fächerspektrum
Der Begriff ordentliches Lehrfach, auch ordentliches Schulfach, ordentliches Unterrichtsfach oder Pflichtfach, in Österreich Pflichtgegenstand, bezeichnet den Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, an dem alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit unter versetzungsrelevanter Leistungsbewertung in Noten oder Punkten teilnehmen müssen. Dazu zählen Hauptfächer wie Deutsch und Mathematik, die Wahlpflichtfächer und verbindlichen Übungen wie Musik und Turnen, die zumeist als Nebenfach gelten, sowie die Pflichtpraktika der höheren berufsbildenden Schulen.
Wort | Synonyme |
Pflichtfach | ordentliches Lehrfach |
Pflichtfach | Pflichtgegenstand |
Pflichtfach | ordentliches Unterrichtsfach |
Pflichtfach | ordentliches Schulfach |