[1] Wahl : Kommunalwahlrecht, Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht
Eine Verhältniswahl ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Es handelt sich daher um eine Listenwahl. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. In einigen Ländern wie der Schweiz wird diese Regel durch offene oder lose gebundene Listen oder die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens abgeschwächt. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde. In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste besetzt.