Der Regionalbischof ist ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung einer Region seiner Kirche innehat und vor Ort die bischöflichen Aufgaben wahrnimmt, die an sich dem kirchenleitenden Bischof oder der kirchenleitenden Bischöfin zustehen. Der Regionalbischof und die Regionalbischöfin tragen in der evangelisch-lutherischen Kirche und in der evangelisch-unierten Kirche eine der folgenden Dienstbezeichnungen: Landessuperintendent oder Landessuperintendentin, Generalsuperintendent oder Generalsuperintendentin, Propst oder Pröpstin, Prälat oder Prälatin, Oberkirchenrat oder Oberkirchenrätin. Der Wirkungsbereich des Regionalbischofs und der Regionalbischöfin ist deckungsgleich mit einem Teil des Wirkungsbereiches des kirchenleitenden Bischofs oder der kirchenleitenden Bischöfin und trägt einen der folgenden Namen: Kirchenkreis, Sprengel, Prälatur oder Propstei.