[1] Wahl : Kommunalwahlrecht, Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht
Eine Mehrheitswahl ist ein Repräsentationsprinzip mit dem Ziel, eine parlamentarische Regierungsmehrheit für eine Partei herbeizuführen. Es bezeichnet ein Verfahren zur Auswahl eines Vorschlages aus einer Reihe vorgegebener Alternativen durch die Mehrheit einer Gruppe von Wählern. Somit zeichnet sie sich als ein Verfahren zur direkten Wahl von Repräsentanten aus.