Eine Wahlliste enthält die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlags in einer bestimmten Reihenfolge. Unter einer Listenwahl versteht man ein Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste einer Partei zur Wahl antreten und entweder von den Wahlberechtigten entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können oder innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können.