Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub. Solche Maßnahmen können Teil eines Luftreinhalteplans sein, der durch europäische Richtlinien individuell einklagbar vorgeschrieben ist. Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Euro-Abgasnorm und ggf. Katalysator oder Rußfilter in eine Umweltzone einfahren. Ältere Daten konnten zunächst keine Veränderung bei der Gesamtmasse des Feinstaubs in Umweltzonen zeigen. Eine neuere Studie zeigt jedoch, dass Umweltzonen die gesundheitlich problematischsten Bestandteile des Feinstaubes – Ruß und ultrafeine Partikel – deutlich reduzieren können.