Der Begriff Schadensereignis stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt. Es kann nach Art des Schadens kategorisiert werden: Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden, zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall.
Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden ist meist unbedeutend, der immaterielle Wertverlust hingegen kann enorm sein.