[1] Vor Gericht : Urteilsbegründung, Urteilsfindung, Urteilsverkündung,
Die Entscheidungsgründe sind in Deutschland neben Rubrum, Tenor und Tatbestand ein Teil eines gerichtlichen schriftlichen Urteils. Sie enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht. Sie begründen die im Tenor getroffene Entscheidung des Spruchkörpers und haben ihre Grundlage in den angewendeten rechtlichen Normen, dem Tatsachenvortrag der Parteien und ggf. dem Ergebnis einer Beweisaufnahme.