Schuleingangsuntersuchungen oder auch Einschulungsuntersuchungen genannt, sind in den meisten Bundesländern eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes. Alle Kinder eines Jahrganges werden vor Schuleintritt durch Ärzte des Gesundheitsamtes untersucht. In den größeren Kommunen haben die Gesundheitsämter für alle schulärztlichen Angelegenheiten eine eigene Abteilung bzw. ein separates Sachgebiet, den sogen. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Die Kriterien der SEU werden in der Regel auf Landesebene durch die zuständigen Fachministerien oder andere Landeseinrichtungen auf der Basis entsprechender Schulgesetze oder Gesundheitsdienstgesetze festgelegt.