[1] Richter, Anwalt : Antragsgegner, Anzeigeerstatter, Assessor
Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen. In beiden Ländern werden ihre Zuständigkeiten hauptsächlich im Wege der Übertragung von ursprünglich dem Richter zustehenden Entscheidungen und sonstigen Aufgaben geregelt. In Deutschland trifft diese Regelungen das Rechtspflegergesetz. Entscheidungen der Rechtspfleger erfolgen zumeist in Form von Beschlüssen.
Aufgabenbereiche, rechtliche Stellung und Ausbildung unterscheiden sich in beiden Staaten erheblich voneinander. Auch in der Gerichtsorganisation Liechtensteins gibt es Rechtspfleger.