Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls treuwidrige Inanspruchnahme einer formal bestehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen die Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung erheben.