[1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine geisteswissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtspolitik und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch insgesamt im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet.
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