Das Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse natürlicher oder juristischer Personen, mittels eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen. Das Rechtsschutzbedürfnis ist im Prozessrecht Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage; bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis wird also die Klage als unzulässig abgewiesen.