In einer Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, kurz Regierungskonferenz genannt, werden Änderungen an den Verträgen verhandelt und vereinbart, auf deren Basis die Europäische Union beruht. Die Rechtsgrundlage für ein solches ordentliches Vertragsänderungsverfahren findet sich in Art. 48 EU-Vertrag.