Ein Handelsunternehmen ist im rechtlichen Sinn ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Handelswaren von verschiedenen Lieferanten einkauft und diese, zu einem Sortiment zusammengefügt, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche und/oder nicht-gewerbliche Abnehmer (Verbraucher) weiterverkauft.