Ein Vollziehungsbeamter vollstreckt im Außendienst öffentlich-rechtliche Forderungen im Auftrag einer Behörde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelt sich jeweils um Forderungen der beauftragenden Stelle gegen Personen im Zuständigkeitsbereich des Vollziehungsbeamten. Es gibt Vollziehungsbeamte bei der Justiz, der Finanzverwaltung, dem Zoll und den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Grundsätzlich kann jede öffentlich-rechtliche Vollstreckungsbehörde Vollziehungsbeamte einsetzen und ihre Forderungen selbst vollstrecken. Das ist der Grundsatz der sog. Selbstexekution.
Wort | Synonyme |
Vollziehungsbeamter | Vollstreckungsbeamter |