[1] Deutsche Marine, kein Plural: Unteroffiziersrang zwischen dem Oberbootsmann und dem Stabsbootsmann [2] Deutsche Marine: Unteroffizier mit Portepee im Range eines Hauptbootsmannes
Der Hauptbootsmann ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten und das Soldatengesetz.
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