Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags. Diese sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, also ein Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite eine Gewerkschaft oder ein kollektiver Zusammenschluss der Arbeitnehmer, der in der Lage sein muss, einen fühlbaren Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, so dass diese sich gezwungen sieht, in Tarifverhandlungen mit diesem Kollektiv einzutreten.