Der Begriff Staatsschauspieler hatte im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen. Im nationalsozialistischen Deutschland war es der höchste Titel, der an Bühnenschauspieler verliehen werden konnte. Seit 1945 hat sich die Bedeutung gewandelt. In Baden-Württemberg z. B. handelt es sich nicht mehr um einen Ehrentitel, sondern um eine Dienstbezeichnung.