Gemeindeverband steht für: eine kommunale Untergliederung einer Partei oder eines Vereins, siehe Verband (Recht) #Regionale Unterteilung,
Gemeindeverband (Deutschland), im deutschen Kommunalrecht ein Zusammenschluss oberhalb der Gemeindeebene,
Gemeindeverband (Österreich), im österreichischen Kommunalrecht ein Zusammenschluss von Gemeinden zur gemeinsamen Aufgabenbesorgung,
Interkommunale, nach belgischem Recht ein Zusammenschluss von Provinzen oder Gemeinden zur gemeinsamen Aufgabenbesorgung,
Établissement public de coopération intercommunale, in Frankreich ein Zusammenschluss von Gemeinden,
in Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Interessenvertretung der Gemeinden, siehe Österreichischer Gemeindebund. Mehr lesen