Das Retardat, auch Drangsal genannt, ist ein bergrechtlicher Vorgang im frühen Bergbau. Dadurch war es möglich, einem Kuxinhaber seine Anteile von Amts wegen zu entziehen. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff bedeutet so viel wie Verzögerung einer Leistung. Das Verfahren der Retardatsetzung war in den älteren Bergordnungen geregelt. In den neueren Berggesetzen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Retardat, bis auf zwei Ausnahmen, abgeschafft und die Beitreibung der fälligen Zahlungen anderweitig geregelt. Nur in der Bergordnung für Lippe-Detmold und der Bergordnung für Nassau wurde das Retardat beibehalten.