[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird [2] Recht, Gerechtigkeit : Arbeitsrecht, Asylrecht, Ausländerrecht
Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt. Durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen, etwa die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder eines sozialen Trainingskurses, leisten die Justizbehörden gleichzeitig einen Beitrag zur Verhütung weiterer Straftaten.
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