Als Eisenbahndirektion (ED), Bundesbahndirektion (BD) bzw. Reichsbahndirektion (RBD/Rbd) wird in Deutschland und Österreich die betriebsführende Leitung einer Eisenbahn oder eines Streckengebiets einer größeren Eisenbahngesellschaft bezeichnet. Ihre Organisation wird durch die jeweilige Bahngesellschaft oder die Staatsbahn festgelegt. Im deutschen Raum waren sie Mittelbehörden beziehungsweise regionale Verwaltungseinheiten in der Hierarchie der staatlichen Eisenbahnverwaltungen. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG 1994 wurde das System der deutschen Eisenbahndirektionen abgeschafft. Deren vormalige Aufgaben wurden neuen „Geschäftsbereichen“ übertragen.