Veterinäramt oder Amt für Veterinärwesen ist in Deutschland die Bezeichnung für die Organisationseinheit auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die für das Veterinärwesen und meist auch für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Lebensmittelüberwachung und den Tierschutz zuständig ist. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement empfiehlt in ihrem Verwaltungsgliederungsplan für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, die Gliederungsziffer 39 zu verwenden. In einigen Bundesländern ist das Veterinäramt auch für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken zuständig.