Als Kollektiveigentum wird im Unterschied zum Privateigentum jedes Eigentum bezeichnet, das nicht einer einzigen Person gehört. Je nach Gegenstand gibt es unterschiedliche Definitionen von Kollektiveigentum.
| Wort | Synonyme |
| Gemeineigentum | Gemeinschaftseigentum |
| Gemeineigentum | Allgemeinbesitz |
| Gemeineigentum | Allgemeingut |
| Gemeineigentum | Gesellschaftseigentum |