Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag, wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten sowie die Zivilbevölkerung gezählt werden.