Der Landgraf ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Landgrafen war Durchlaucht.