[1] Buchhaltung, Bilanzierung : Betriebsprüfung, Bilanzanalyse, Rechnungsprüfung
Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Weil eine umfangreiche steuerliche Überprüfung – neben der Steuerfahndung – den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerbürgers darstellt, gelten für die Durchführung besondere Voraussetzungen und Vorschriften.
Wort | Synonyme |
Betriebsprüfung | Audit |
Betriebsprüfung | Buchprüfung |
Betriebsprüfung | Steuerprüfung |