[1] symbolische Handlung, bei der der zukünftige Ritter mit einem Schwert berührt und damit eigentlich zum Ritter gemacht wird [2] Bevollmächtigung : Berufung, Bestallung, Bevollmächtigung [3] Schicht : Adelstitel, Auszeichnung, Ehrenbürgerschaft [4] Ehre, Ruhm : Beförderung, Erhebung, Erhöhung [5] : Der Ritterschlag ist ein feierlicher Initiationsritus, mit dem ein Mann von einem Herrscher oder einem anderen Adeligen in den Ritterstand erhoben wurde.
Der Ritterschlag ist ein feierlicher Initiationsritus, mit dem ein Mann von einem Herrscher oder einem anderen Adeligen in den Ritterstand erhoben wurde. Im späteren Mittelalter war die „Ritterbürtigkeit“, also die Abstammung von adeligen, ritterlichen Vorfahren, meist Voraussetzung für die Aufnahme in den Ritterstand.
Der Ritterschlag löste ab dem 14. Jahrhundert in Mitteleuropa die Schwertleite als die gängige Form der Ritterpromotion ab. Schwertleite und Ritterschlag sind also zwei unterschiedliche Initiationsriten, besonders in populärwissenschaftlichen Werken werden beide Formen oft fälschlicherweise gleichgesetzt. Im vereinigten Königreich ist der Ritterschlag eine bis heute erhalten gebliebene Auszeichnung für besondere Leistungen in Wissenschaft, Kultur, Kunst usw., die nur durch den jeweils amtierenden britischen Monarchen verliehen werden kann.
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Wort | Synonyme |
Ritterschlag | Bestätigung |
Ritterschlag | Belobigung |
Ritterschlag | Ordensverleihung |
Ritterschlag | Erhebung in den Ritterstand |