Das Wort Gepäckwagen bezeichnet einen Eisenbahnwagen zur Beförderung von Reisegepäck, das nach Größe und Gewicht nicht mehr als Handgepäck gilt, siehe Gepäckwagen (Eisenbahnwagen).
zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, mit denen Gepäckstücke über in der Regel kurze Wege befördert werden, siehe Gepäckwagen (Kofferkuli).
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