[1] Person, Institution oder Behörde, die eine Schule betreibt
Als Schulträger bezeichnet man natürliche oder juristische Personen, die eine Schule betreiben, also für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen; sie tragen die Kosten der Schule. Oftmals ist damit auch das Eigentum am Schulgebäude verbunden, doch kann das Schulgebäude auch angemietet oder gepachtet sein, sodass es sich nicht im Eigentum des Schulträgers befindet. Dann trägt der Schulträger die Kosten für Miete der Schulräume. Der Schulträger ist in der Regel nicht für die Kosten des lehrenden Personals zuständig.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Schulträger | body maintaining school | en |