Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine Säule des Sozialstaates der Bundesrepublik Deutschland. Unter Freier Wohlfahrtspflege werden alle Dienste und Einrichtungen verstanden, die sich in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden und sich in organisierter Form im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen betätigen. Hauptmerkmale in ihrer Tätigkeit sind Unabhängigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern mit dem Ziel einer sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Hilfesuchenden. Grundlage dieser Zusammenarbeit, soweit sie durch öffentliche und freie Träger geleistet wird, ist das Prinzip der Subsidiarität. Es räumt freien Trägern bei der Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben einen bedingten Vorrang ein.