Als Schlachtgewicht bezeichnet man das Warmgewicht von geschlachteten Tieren ohne die Innereien und außer bei Schweinen und Geflügel ohne die Haut. In der Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung ist festgelegt, das damit das Warmgewicht vor der Kühlung des Schlachttieres gemeint ist und welche Teile vor der Ermittlung entfernt werden müssen.