[1] : Ein Leutpriester oder Pleban war ein Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten tatsächlich besetzte. Er konnte Pfarrer sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den Pfarrer vertreten.
Ein Leutpriester oder Pleban war ein Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten tatsächlich besetzte. Er konnte Pfarrer sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten. Er war in der Regel Weltpriester, unterstand also im Gegensatz zu Klerikern, die einem Kloster oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig waren, dem Ortsbischof.