Das Prisenrecht ist der Teil des Seekriegsrechts und damit auch des Kriegsvölkerrechts, der die Maßnahmen von Kriegsschiffen gegenüber neutralen und feindlichen Handelsschiffen – einschließlich Passagierschiffen – regelt. Das Prisenrecht schränkt den Grundsatz der Freiheit der Meere ein. Es berechtigt nur kriegführende Staaten und gilt nur außerhalb neutraler Hoheitsgewässer. Zentrale Besonderheit des Prisenrechts gegenüber dem Landkriegsrecht ist das Recht, privates Eigentum zu erbeuten.