Als Partikularrecht oder partielles Recht werden Rechtsnormen bezeichnet, die nur für einen Teil eines Gebietes gelten, in dem eine Rechtsordnung oder zumindest die Kompetenz zur Schaffung einer solchen besteht. Partikularrecht kommt zumeist durch Änderungen der Gesetzgebungskompetenz zustande, indem das geltende Recht nach einer solchen Kompetenzänderung im Gebiet des bisher zuständigen Gesetzgebers fortgilt. In Bundesstaaten ist partielles Recht auf jeder Ebene zu finden.
Wort | Synonyme |
Partikularrecht | partielles Recht |